Beitragsordnung 2024

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§ 1 - Beiträge

BG Beitragsgruppe Bezeichnung Jahresbeitrag Jahresbeitrag bei Einzugsverfahren Aufnahmegebühr
A Erwachsene 210 EUR* 190 EUR* 30 EUR
B Partnermitglieder (gemeinsam) 290 EUR* 250 EUR* 60 EUR
(p. P. 30 EUR)
C Rentner 145 EUR* 125 EUR* 30 EUR
D Wehr- und Zivildienstleistende, Studenten, Azubis u.ä. ab dem 18.Lebensjahr 110 EUR* 90 EUR* 0 EUR

E

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 90 EUR* 70 EUR* 0 EUR
F Passive Mitglieder 125 EUR 105 EUR 30 EUR

Anmerkungen:

  • In der BG B werden zwei Personen geführt, die in einer Gemeinschaft mit einem identischen Wohnsitz zusammenleben.
  • Die Zugehörigkeit zur BG C & D (per 15.03. des Jahres) ist dem Vorstand bis zum 31.01. des Geschäftsjahres nachzuweisen.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen Ihrer Beitragsgruppenzugehörigkeit dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
  • Bei Neueintritt ab dem 01.08. ist die volle Aufnahmegebühr, jedoch nur der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
  • Bei Neueintritt ab dem 01.10. entsteht ein Beitragssatz i.H.v. Euro 10,00 pro angefangenen Monat zuzüglich evtl. Aufnahmegebühr.
    * zzgl. Event- und Platzpflegepauschale

§ 2 - Eventpauschale

Für alle TTC-Turniere und TTC-Veranstaltungen in der Saison wird eine einmalige Pauschale i.H.v. 20,00 Euro pro aktives Mitglied erhoben. Bei Eintritt nach dem 01.08. fallen 10,00 Euro an. Die Begleichung erfolgt im Rahmen des Beitragseinzuges.

§ 3 - Platzpflegepauschale

Für die Instandhaltung der Außenplätze (inkl. Frühjahrsüberholung, Winterfestmachung und laufende Pflege) wird eine einmalige Pauschale i.H.v. 50,00 Euro pro aktives Mitglied erhoben. Bei Eintritt nach dem 01.08. fallen 25,00 Euro an. Die Begleichung erfolgt im Rahmen des Beitragseinzuges. 

§ 4 - Fälligkeit

Die Beiträge sind jährlich zum 15.03. fällig. Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschriftverfahren. Eine Änderung der Kontoverbindung ist ebenfalls rechtzeitig dem Verein mitzuteilen. Die angefallenen Kosten für eine Lastschriftrückgabe zahlt das Mitglied. Nicht eingehende Zahlungen werden nach vier Wochen schriftlich angemahnt. Folgende Mahngebühren werden für die jeweilige Zahlungserinnerung in Rechnung gestellt:

1. Mahnung 5,00 EUR 2. Mahnung 12,50 EUR 3. Mahnung 25,00 EUR

§ 5 - Anerkennung der Mitgliedschaft / Austritt

Der Erwerb der Mitgliedschaft ist durch die Satzung vorgegeben. Jedes Mitglied erhält eine Eintrittsbestätigung per Post und auf Wunsch von der Rezeption des Sportforums gegen Pfand eine Mitgliedskarte, die ihn als Mitglied ausweist. Bei Vereinsaustritt oder -ausschluss werden bereits gezahlte Beiträge und Aufnahmegebühren nicht zurückerstattet. Die unbeschädigte Mitgliedskarte und evtl. gemietete Platzschlüssel sind dem Verein bzw. dem Sportforum zurückzugeben. Bei Zuwiderhandlung bzw. Beschädigung kann der Verein alle ihm dadurch entstehenden Aufwendungen geltend machen.

§ 6 - Gäste

Die Anmeldung hat ausschließlich über die Rezeption des Sportforums zu erfolgen. Spielen Vereinsmitglieder mit Gästen, so ist eine Gebühr gemäß Sportforum-Tarif an der Rezeption zu entrichten.